Hilfe und Dokumentation zu WdK-Explorer

Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Praxis des heimatkundlichen Unterrichts - S. 109

1912 - Hannover-List [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
— 109 — § 134a. Für jede Fabrik, in welcher in der Regel mindestens zwanzig Arbeiter beschäftigt werden, ist eine Arbeitsordnung zu erlassen. § 134b. Die Arbeitsordnung muß Bestimmungen enthalten: 1. über Anfang und Ende der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit, sowie der für die erwachsenen Arbeiter vorgesehenen Pausen; 2. über Zeit und Art der Abrechnung und Lohnzahlung. § 134c. Die Arbeitsordnung ist an geeigneter, allen beteiligten Arbeitern zugänglicher Stelle auszuhängen. Der Aushang muß stets in lesbarem Zustande erhalten werden. Die Arbeitsordnung ist jedem Arbeiter bei seinem Eintritte in die Beschäftigung einzuhändigen. Über jugendliche Arbeiter in Fabriken sagt § 135. Kinder uuter dreizehn Jahren dürfen in Fabriken nicht be- schäftigt werden. Kinder über dreizehn Jahre dürfen in Fabriken nur beschäftigt werden, wenn sie nicht mehr zum Besuche der Volksschule ver- pflichtet siud. Die Beschäftigung von Kindern unter dreizehn Jahren darf die Dauer von sechs Stunden täglich nicht überschreiten. Junge Leute zwischen vierzehn und sechzehn Jahren dürfen in Fabriken uicht länger als zehn Stunden täglich beschäftigt werden. ■ § 136. Die Arbeitsstunden der jugendlichen Arbeiter dürfen nicht vor fünfeinhalb Uhr morgens beginnen und nicht über achteinhalb Vthr abends dauern. Zwischen den Arbeitsstunden müssen an jedem Arbeits- tage regelmäßige Pausen gewährt werden. Für jugendliche Arbeiter, welche nur sechs Stunden täglich beschäftigt werden, muß die Pause mindestens eine halbe Stunde betragen. Den übrigen jugendlichen Arbeitern muß mindestens mittags eine einstündige sowie vormittags und nachmittags je eine halbstündige Pause gewährt werden. An Sonn- und Festtagen, sowie während der von dem ordentlichen Seelsorger für den Katechumenen- und Konfirmanden-, Beicht- und Kommunionunterricht be- stimmten Stunden dürfen jugendliche Arbeiter nicht beschäftigt werden. Aus den Wohlfahrtsgesetzen. Damit die Arbeiter auch in den Tagen der Krankheit, der Arbeits- Unfähigkeit und des Alters nicht ohne das tägliche Brot sind, müssen sie gegen Krankheit, Unfall und Arbeitsunfähigkeit im Alter versichert werden. In welcher Weise dies geschieht, erkennen wir aus dem Kranken- Versicherungsgesetz, aus dem Gewerbe-Unfallversicheruugsgesetz und aus dem Jnvalidenversicherungsgesetz. Im Krankenversicherungsgesetz heißt es: § 1. Personen, welche gegen Gehalt oder Lohn beschäftigt sind 1. in Bergwerken, Salinen, Ausbereitungsanstalten, Brüchen und Gruben, in Fabriken und Hüttenwerken, beim Eisenbahn- und Binnenschiffahrtsbetriebe, auf Werften und bei Bauten, 2. im Handwerk oder in sonstigen stehenden Gewerbebetrieben, 3. in Betrieben, in denen Dampfkessel oder durch Wind, Wasser, Dampf, Gas, heiße Luft bewegte Triebwerke zur Verwendung kommen, sind gegen Krankheit zu versichern. —

2. Unsere Heimat - S. 51

1911 - Frankfurt a.M. : Auffarth
laden hier das ganze Jahr hindurch ihre Frachten ab. Die gewaltigen Lagerhäuser sind oft bis oben hin mit Waren aller Art gefüllt. Neben dem Hafenufer sind Schienen gelegt. Viele Waren werden hier in Eisenbahnwagen verladen und mit der Bahn weiter befördert. 34. Vom neuen Osthafen. Cvn den letzten Jahren ist die Gegend östlich der Stadt Frankfurt <\j gewaltig verändert worden. Zwischen dem Röderberg und dem Röderwäldchen bis zum Main hin sind sast alle Gärten, Wiesen und Fel- der ver- schwunden. Hinterdem neuen Ost- park stei- gen hohe Dämme aus. Es wird nicht So soll der neue Osthafen aussehen. Da kann man sehen, wieviel so ein großer Lastkahn auszunehmen vermag. Nicht weniger als 150 Eisenbahnwagen voll faßt sein gewaltiger Raum. Drei Eisenbahnzüge sind nötig, um das fort- zufchaffeu, was ein einziger Kahn trägt. 1. Gebt an, was die Familie des Frachtschiffers von ihrer Reise erzählen kann! 2. Zeichnet ein Schiff mit Masten! Winterhafen. 51

3. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 55

1911 - Breslau : Hirt
Giovanni Bellini und Tizian. 55 106. Tizian. Madonna vom Hause Pesaro. b. Uliana oet yran, ^neu.y. Vrv"'-verschobene Pyramide seines groen Schlers gegenber. Die Szene ist unter eine mchtige Sulenarchitektur verlegt, und während man bei Bellini glauben knnte, die Sonnenstubchen auf und nieder schweben zu sehen, werfen hier Wolken, auf benen Engelknaben sich mit dem Kreuze tummeln, ihre Schatten ins Bild hinein. Der aus der linken unteren Ecke der den h Petrus zur Madonna und dem Kinde hinauf und von da der den h. Franz wieber herab gefhrten Linie ersteht ein mchtiges Gegengewicht in dem lorbeergeschmckten Banner der Familie der Stifter, beren Angehrige rechts und links im Vordergrnde kmeen. Die Harmonie und Leuchtkraft der Farben machen im Verein mit dem neuartigen Aufbau des Figrlichen das ffiemlbe zu einem der allerersten Werke der Malerei berhaupt.

4. Geschichte des brandenburgisch-preußischen Staates und der Neuzeit seit dem Westfälischen Frieden - S. 268

1906 - Münster in Westf. : Schöningh
' 268 angeredet; das deutsche Volk nannte ihn am liebsten unfern Kron-' Prinzen". Als Kaiser Friedrich Iii., der Dulder auf dem throne, wird er der Geschichte unvergelich bleiben. Mit dem zehnten Jahre wurde Friedrich Wilhelm der Sitte des kniglichen Hauses gem Offizier; der eigentliche militrische Dienst begann jedoch erst im 18. Lebensjahre. Bei seinen militrischen Dienstleistungen zeigte sich der Prinz als eifriger und tchtiger Soldat. In rascher Folge stieg er zu den hchsten Stellen empor, und als tchtiger Feldherr errang er sich sogar den Titel Feldmarschall. Wahrend der Vater die krperliche Erziehung berwachte, sorgte die Mutter fr eine grndliche wiffenfchaftliche Ausbildung ihres einzigen Sohnes. Nachdem die vorbereitenden Stndien beendigt waren, bezog der Prinz die Universitt zu Bouu, um sich eine eingehende Kenntnis des Rechtes, der Staatswissenschaften und der Geschichte zu erwerben. Reisen im In- und Auslande erweiterten seinen Gesichtskreis und vertieften seine wissenschaftliche Bildung und seine Liebe znr Kunst. 2. Vermhlung. Auf einer Reise nach London hatte Friedrich Wilhelm die englische Prinzessin Viktoria kennen und schtzen gelernt. Er warb um die Hand der hochgebildeten Knigstochter und fhrte sie am 25. Jannar 1858 als seine Gattin heim. Gott segnete ihre Ehe mit vier Shnen und vier Tchtern;') zwei Shne starben bereits im jugendlichen Alter. 11. Iriedrich Wilhelm als Kronprinz. 1. Der Keldherr. Im Jahre 1864 zog der Kronprinz, ohne jedoch ein Kommando zu bernehmen, mit den Bn^destruppen in den Krieg gegen Dnemark. Es war mitten im Winter; aber gleich dm anderen Soldaten watete er durch Eis und Schnee, schlief in Scheunen und schlechten Bauernstuben und begngte sich mit einfacher Kost. Vor Bppel war er zum erstenmal im Feuer und wohnte dem Sturme aus die Schanzen bei; als Mitglied des Generalstabes erwarb er sich viele Erfahrungen. Wiederholt war er Vermittler zwischen dem eigen-willigen und oft eigenmchtigen Feldmarfchall Wrangel und den Offizieren Kaiser Wilhelm Ii., Prinzessin Charlotte, Gemahlin des Erbprinzen Bernhard von Sachsen-Meiningen, Prinz Heinrich, Prinz Sigismund, gest. 1866, Prinzessin Viktoria, Gemahlin des Prinzen Adolf von Schaum-burg-Lippe, Prinz Waldemar, gest. ]879, Prinzessin Sophie, Gemahlin des Kronprinzen von Griechenland. Prinzessin Margarete, Gemahlin des Prinzen Friedrich von Hessen.

5. Lehrbuch der allgemeinen Weltgeschichte für höhere Bildungsanstalten und Gymnasien - S. 91

1833 - Meissen Pesth : Wigand Goedsche
Alexander d. Große u. seiner Reiche Zersplitterung. 91 zuerst, vertrieb den verworfenen Muttermördcr, eignete sich aber ei- nen Theil Macedoniens zu. Bald darauf kam auch Demetrius, für Alexander nunmehr unwillkommen, darum fuchte er sich seiner durch Meuchelmord zu entledigen. Doch Demetrius kam ihm zuvor; er ließ den tückischen Jüngling niederstoßen und machte sich ^ selbst zum Könige von Macedonien. Nur sieben Jahre ‘ ^ dauerte feine unruhige, in Kämpfen mit Pyrrhus von Epirus, Lysimachus von Thracien und den griechischen Staaten verbrachte Regierung. Endlich trieb ihn sein abenteuerlicher Sinn, die Wiederherstellung des großen asiatischen Reichs, so wie es sein Va- ter Antigonus vor der Schlacht bei Jpsus besessen, zu versuchen. Hierdurch rief er alle Könige der neuen Reiche zu den Waffen; er unterlag und endigte sein vielbewegtes Leben in der Gefangen- schaft seines Schwiegersohnes Seleucus. Nach vielen Stürmen 284 und Umwälzungen in Macedonien gelangte sein Sohn Antigo- nus Gonatas auf den Thron, welcher fortan, bis zur ganzli- 272 chen Eroberung durch die Römer, bei der Familie des De- metrius Poliorcetes blieb. Mehrere Züge wandernder Gallier hatten früher schon Macedonien und Griechenland ver- heert; plündernd kehrten sie unter einem Führer, der gleichfalls 273 Brennus hieß, wieder und raubten die heiligen Schatze von Delphi. Da stritten, nach der Meinung aller, die Götter selbst durch die Gewalt der Naturkräfte, Erdbeben, Hagel und Unge- witter, wider die frechen Räuber, und leicht ward es den hierdurch begeisterten Griechen, sie unter ihrem Feldherrn Sosisthenes gänzlich zu schlagen und aufzureiben, obschon letzterer im Gefechte umkam. Sparta hatte, nach der Schlacht bei Arbela unter seinem Könige Agis Ii. einen Versuch gewagt, sich Macedoniens Ober- herrschaft zu entziehen (330). Doch Antipater kam in den Pe- loponnes, schlug die Spartaner bei Megalopolis (323) und tödtete Agis. An den nachfolgenden Befreiungsversuchen der Athener nahmen die Spartaner nicht Theil, daher wurden sie auch von den Kriegen der Nachfolger Alexanders des Großen fast nie berührt. Dagegen zerrütteten innere Unruhen den Staat; die Gesetze Ly- kurgs galten durch Sittenverfall schon langst nicht mehr, und sie verloren alle Kraft; da Epitadeus, einer der Ephoren, durch ein Gesetz freie Verfügung über die Grundstücke erlaubte, wodurch tiefe Armuth und überschwenglicher Reichthum die von dem weisen Lykurg so mühsam errungene Gleichheit der Bürger aufhoben. Zwar schlug Agis Iii. die sogenannte Rhetra (qtjzqcc) d. h^ einen Vertrag vor, nach welchem alle Schulden erlaffen und die Aecker in 19,500 gleiche Theile getheilt werden sollten. Doch nur 244 ersieres fand Genehmigung, denn die Zeiten jenes uneigennützigen Gemeinsinns waren für immer entflohen. Kleomenes Hi. ge- lang es zwar, die alt-spartanischen Mahlzeiten, Waffenübungen

6. Lehrbuch der allgemeinen Weltgeschichte für höhere Bildungsanstalten und Gymnasien - S. 165

1833 - Meissen Pesth : Wigand Goedsche
165 Bnzanlinischez Reich. falls ergab. Der Name der Ostgothen erlosch; ihre Herr- schaft in Italien hatte 60 Jahre unter acht Regenten gedauert« §- 29. Byzantinisches R e i ch. Le Beau Geschichte d-.s nivrgcnl. Kdisetthuii's <ko»sta»tin d. Ge. (In üld eine Forts, der Werke Rolliiis und Lreoier'ü. §oip). 1705—83. 2? sshlc. Pr. 14 Tlilr. 20 Gr. Schlossers Ge sch. d. Nüdcrsiiirineiiden Kaiser des Sstroni. Reichs, mit einer Uebcrsicht der Gesch. d. friihcrn Regenten desseld. Franks. ». M. 18l2. Pr. 3 Thlr. 12 Gr. Arcadius, der älteste Sohn Theodosius des Großen, be- 305 — gann die Reihe der byzantinischen Kaiser und trug gleichsam alle ^ — die Fehler und Schwachen in sich vereint, welche in den nachfol- 4i genden Regenten einzeln erscheinen. Charakterlos, trage, sinnlich, unwissend, voll eines blinden Religionscifers, war er nur ein lee- res Schattenbild; die Negierung des Reichs siel andern anheim. Rufinus, welchen Theodosius zum Gehilfen eingesetzt hatte, wal- tete nicht ohne Einsicht; doch ein Verschnittener, Eutropius, räumte ihn durch Meuchelmord aus dem Wege und trat an seine Stelle. Die Westgothen erhoben sich unter Alarich, erschienen vor Eon- ftantinopel, gegen dessen Mauern sie jedoch nichts vermochten, durch- streiften hierauf Griechenland plündernd von den Thermopylen bis hinab in den Peloponnes und verließen es nur, als es ihnen be- liebte nach Italien zu ziehen. Den Eutropius stürzte Gai- nas, des Rusinus Mörder, und im folgenden Jahre kam er 39g selbst um in einem durch ihn erregten innern Kriege. Die stolze und herrschsüchtige Gemahlin des Arcadius, Eudoxia, bemäch- tigte sich dann der obersten Gewalt, die nach ihrem Absterben an ihre Tochter Pulcheria überging, so daß der werthlose Arcadius 404 unmündig blieb bis an seinen Tod. Sein minderjähriger Sohn 40s Theodosius 51. ward sein Nachfolger unter der nie enden- 408 — den Vormundschaft seiner Schwester Pulcheria. Denn seine an 450-^ sich höchst mittelmäßigen Geistesfahigkeiten verschrumpften noch 42 durch eine mönchische Erziehung, die man dem jungen Kaiser gab. Psianzenahnlich verbrachte er seine Tage im einsamen Gemache, be- schäftigt Gebetbücher abzuschreiben und Psalmen zu singen. Die Stürme, welche Attila, der Hunnenkönig, über die Welt brachte, fallen in seine Regierung. Nach seinem unbemerkten Absterben 45a wählte man gegen bisherige Gewohnheit, Pulcheria zur regierenden Kaiserin. Sie vermahlte sich mit einem Senator, M a r c i a n u s, hob ihn dadurch auf den Thron, und seine Weisheit und Tapferkeit wurden ihr will- kommene Stützen gegen die das Reich aufs neue bedrohenden Hun- nen. Drei Jahre nach ihrer Vermahlung starb Pulcheria schon. *53

7. Kurze Geschichte von Hessen - S. 58

1881 - Gießen : Roth
— 58 — fon und des Eigenthums, Glaubens- und Gewissensfreiheit zu, berechtigt das Volk durch seine selbstgewählten Vertreter (Abgeordneten) zur Theilnahme an der Gesetzgebung, gewährt ihm das Recht der Steuerverwilligung und der Mitaufsicht über die Verwendung der Staatseinkünfte. Auf Grund der Verfassung und bei vertrauensvollem Entgegenkommen von Regierung und Landständen entwickelte sich in Hessen bald ein trefflich organisirtes blühendes Staatswesen. Ein Staatsschuldentilgungsgesetz regelte die Deckung der dem Lande in schwerer Zeit erwachsenen Verpflichtungen. Um Ordnung in das Staats- und Gemeinderechnungswesen zu bringen, wurde eine Oberrechnungskammer errichtet. Durch Einschätzung und Katastrirnng der Grundstücke, wurde eine Grundlage zur gleichmäßigen Verkeilung der Lasten gewonnen. Die Rechtspflege, welche vorher mit Polizei und Verwaltung vereinigt war, wurde von dieser getrennt und einem von der Staatsgewalt unabhängigen Richterstand überwiesen. Die Verwaltung der Gemeinden wurde durch eine „Gemeindeordnung" geregelt. Eine „Dienstpragmatik" regelte Rechte und Pflichten der Staatsdiener. Von einschneidender Wichtigkeit war der Eintritt in den von Preußen gegründeten Zollverein. Vorher war jeder der 38 deutschen Staaten, welche der Wiener Eongreß übrig gelassen, von dem andern durch Zollschranken abgesperrt, welche Handel und Verkehr außerordentlich hemmten und das Gesühl der Zusammengehörigkeit bei den deutschen Stämmen nicht auskommen ließen. h) Wenn Ludwig I. von den Regierungsgeschäften ermüdet war, dann suchte er Erholung bei der Kunst, namentlich der Musik, die er leidenschaftlich liebte und deren Uebung und Pflege er sich angelegen sein ließ. Er ließ das neue Opernhaus bauen (dasselbe, welches 1874 ein Raub der Flammen wurde) und erhob es durch reichliche Unterstützung zu einer Kunstanstalt ersten Ranges; er leitete häufig selbst die Proben und bildete sich dadurch eine ausgezeichnete Kapelle heran. Auch den berühmten Componisten und Orgelspieler Abbe Vogler, den Lehrer K. M. v. Webers, Meyer-beers und anderer ausgezeichneter Künstler, fesselte er an Darmstadt. Als Ludwig I. in einem Alter von 77 Jahren zu seinen Vätern versammelt wurde, konnte er den Ruhm mit ins Grab nehmen, bis zum letzten Augenblick auf der Höhe seiner Zeit gestanden und sie begriffen zu haben. Das Denkmal auf dem Luisenplatze in Darmstadt mit der Inschrift: „Ludewig dem Ersten Sein dankbares Volk." verkündet seinen Ruhm den fernsten Geschlechtern.

8. Neueste Geschichte seit 1815 bis zur Gegenwart - S. 28

1918 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
- 28 - Ich verdamme niemandes Abstimmung; .allem, was mich persnlich angeht, ich wrde glauben, gebrochen zu haben mit allem, was mir vaterlndisch teuer und heilig ist, gebrochen zu haben mit meinem Vaterlande, wenn ich anders meine Stimme abgbe, als fr die Einheit Deutschlands, fr die erbliche Krone meines deutschen Vaterlandes. 17. Aus der Gesetzgebung der deutschen Nationalversammlung. 1849. Quelle: Das Reichsgesetz der die Wahlen der Abgeordneten zum Volks-Hause vom 12. April 18491). Fundort: Weil a. a. O. S. 153155. 1. Whler ist jeder unbescholtene Deutsche, welcher das 25. Lebensjahr zurckgelegt hat. 2- Von der Berechtigung zum Whlen sind ausgeschlossen: . 1. Personen, welche unter Vormundschaft oder Kuratel stehen; 2. Personen, der deren Vermgen Konkurs- oder Fanitzustand erffnet worden ist und zwar während der Dauer dieses . . . Verfahrens; 3. Personen, welche eine Armenuntersttzung aus ffentlichen oder Gemeinde-mittein beziehen oder im letzten der Wahl vorhergegangenen Jahre bezogen haben. 5. Whlbar zum Abgeordneten des Volkshauses ist jeder wahlberechtigte Deutsche, welcher das 25. Lebensjahr zurckgelegt und seit mindestens drei Jahren einem deutschen Staate angehrt hat..... 6. Personen, die ein ffentliches Amt bekleiden, bedrfen zum Eintritt in das Volkshaus keines Urlaubes. In jedem Einzelstaat sind Wahlkreise von je 100000 Seelen der nach der letzten Volkszhlung vorhandenen Bevlkerung zu bilden. 9. Kleinere Staaten mit einer Bevlkerung von wenigstens 50000 Seelen bilden einen Wahlkreis..... 11. Wer das Wahlrecht in einem Wahlkreise ausben will, mu in dem-selben zur Zeit der Wahl seinen festen Wohnsitz haben. Jeder darf nur an einem Orte whlen..... 13. Die Wahlhandlung ist ffentlich. Bei derselben sind Gemeindemitglieder zuzuziehen, welche kein Staats- oder Gemeindeamt bekleiden. Das Wahlrecht wird in Person durch Stimmzettel ohne Unterschrift ausgebt. 14. Die Wahl ist direkt. Sie erfolgt durch absolute Stimmenmehrheit aller in einem Wahlkreis abgegebenen Stimmen. Stellt bei einer Wahl eine absolute Stimmenmehrheit sich nicht heraus, so ist eine zweite Wahlhandlung vorzunehmen. Wird auch bei dieser eine absolute Stimmenmehrheit nicht erreicht, so ist zum drittenmal nur unter den zwei Kandidaten zu whlen, welche in der zweiten Wahlhandlung die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Dieses Wahlgesetz spielt in der Geschichte der Reichsgrndung eine groe Rolle (vgl. Nr. 36. C, Nr. 45 und S. 118. Anm. 2) und bildet die Grundlage des noch jetzt zu Recht bestehenden Gesetzes fr die Wahl der Reichstagsabgeordneten.

9. Lehrbuch für die beiden ersten Jahre des erdkundlichen Unterrichts - S. 126

1900 - Breslau : Hirt
126 lv, Ausgewählte Stücke aus der Staatskunde. nach dem Einkommen geordneten Klassen in 432 Wahlbezirken die Wahl- männer und diese dann in jedem Bezirke einen Abgeordneten. Ministerium und Abgeordnete sind in Bezug auf deu Staat das, was Magistrat und Stadtverordnete für die Stadt vorstellen: ausübende und gesetzgebende Gewalten, denen die Wohlfahrt des Staates und der Stadt anvertraut ist. Ein Staat, in dem die Landesregierung mit der Volksver- tretnng die Gesetze giebt, heißt eiu Verfassungs- oder konstitutioneller Staat. Im Deutschen Reiche üben das Recht der Gesetzgebung der Bundesrat und der Reichstag aus. Der Bundesrat wird durch die Vertreter der ein- zelnen Regierungen gebildet, während der Reichstag die Volksvertretung des Reiches ist. Die Angelegenheiten des Reiches leitet der vom Kaiser ernannte Reichskanzler. Er führt im Bundesrate den Vorsitz und ist der Geschäfts- träger zwischen dem Kaiser einerseits und dem Bundesrate und dem Reichs- tage andererseits. Der Bundesrat wird vom Kaiser einberufen. Er berät Gesetzesvorlagen, die dem Reichstage vorgelegt werden sollen, und ent- scheidet, ob die vom Reichstage gefaßten Beschlüsse Gesetzeskraft erlangen sollen oder nicht. Der Reichstag hat die von der Regierung entworfenen Gesetze zu begutachten (anzunehmen oder abzulehnen); anch steht ihm das Recht zu, Gesetze vorzuschlagen. 10. Wie jede Familie, wenn sie gedeihen will, wie jede Einzelperson einen geordneten Haushalt haben und genan kennen muß, was sie eiuzn- nehmen hat, was sie ausgeben darf, so erst recht die Gemeinde und der Staat. Dieser Staatshaushalt wird in der Landeshauptstadt berechnet und festgesetzt. Die Ausgaben leistet der Staat,' zu den Einnahmen aber muß jeder Erwachsene nach seinen Kräften beitragen durch die Steuern; denn wer sich der Ordnung und Sicherheit in einem Staate erfreuen will, muß auch für ihre Erhaltung sorgen Helsen. In den öffentlichen Gebäuden werden von den Pflichtigen abgeliefert die direkten Steuern, die jeder nach seinem Einkommen und nach seinem Vermögen bezahlen muß. Doch wird denjenigen, die unter 900 Mark Jahreseinkommen haben, die Wohlthat zu teil, daß sie diese Stenern nicht zu bezahlen brauchen. — Die Steuerbeamten in der grünen Uniform mit den schmalen, goldenen Litzen erheben die indirekten oder Verbrauchs- Steuern, die besonders gelegt siud auf Salz, Tabak, Rübenzucker, Brannt- wein u. f. w. An diesen Steuern muß also ein jeder ohne Ausnahme so viel bezahlen, als er von jenen Gegenständen für sich und seine Familie verbraucht. Dieselben Beamten erheben auch an den Greuzeu des Deutschen Reiches die Zölle von den fremden Waren, die aus dem Auslaude eingeführt werden. Indirekte Steuern und Zölle fließen zumeist in die Kasse des Reiches. Gewiß würden ohne sie Salz, Kaffee, Zucker und Petroleum viel billiger sein, aber ohne sie könnte auch uicht das Heer erhalten werden, das des Reiches Schild und Schutz ist. 11. Besondere Ausgaben erfordert die Fürsorge für diejenigen Staats- bürgert) die weniger als 2000 Mark Einkommen besitzen und darum gar 1) So nennt man einen jeden, der Staatsrechte für sich in Anspruch nimmt und den Staatsgesetzen Folge leistet.

10. Die Supplingenburger - S. 89

1890 - Braunschweig : Bruhn (Appelhans & Pfenningstorff)
— 89 — giebt eine Würde, die in jeder Lage des Lebens sich selbst zu schützen vermag. Bei der Erziehung ihres Töchterleins Gertrud, der einzigen Erbin der weiten snpplingenburgischen Güter, wurde Richenza von Bertha treulich unterstützt, und sie war ihr dabei bald unentbehrlich. Ein Sohn war dem Sachsenherzog versagt; Gertrud war und blieb das einzige Kind des edlen Paares. In der ersten Zeit hatte Lothar wohl bisweilen mit dem Schicksal gehadert, daß ihm kein Erbe geschenkt war; jemehr aber Gertrud sich lieblich entwickelte, desto mehr wurde er zufrieden mit dem, was Gott ihm beschert. Das Herzogtum Sachsen konnte er zwar nicht auf seine Tochter vererben, die hrnnonischen und snpplingenburgischen Güter jedoch vermochte ihr niemand streitig zu machen, und sie allein bildeten schon einen Besitz, der seines Gleichen suchte im ganzen Reiche. In die Erziehung des Kindes teilten sich jetzt Richenza und Bertha. Besonders war letztere eine Meisterin im Erzählen und Erfinden von allerlei kleinen Geschichten, wie sie Kinder in diesem zarten Alter gern hören — eine Folge des langen Lebens und des steten Umganges mit der Natur im Walde. Redende Tiere und Blumen, neckische Kobolde und glänzende Feeen spielten in ihren Geschichten die Hauptrolle, und es war eine Lust zu sehen, mit welcher Spannung der Augen des fürstlichen Kindes an den Lippen der Erzählerin hingen. Ja selbst des Abends, wenn Gertrud von ihrer Wärterin ins Bett gebracht war, wollte der Schlaf nicht eher die lieben Aenglein schließen, bis Bertha sich an das Bettchen gesetzt und Gertrud unter dem Erzählen endlich sanft einschlummerte. Eine nicht geringere Freude fand Bertha darin, den Armen Gutes zu thun. Es ist ja von jeher ein schönes Vorrecht der Begüterten und Reichen gewesen, mit ihrem Ueberflnß den bedürftigen Mitmenschen helfen zu können, und wohl ihnen, wenn ihr Herz durch den Reichtum nicht verhärtet wird, sondern fröhlich ist im Geben. Auf Supplingenbnrg herrschte die schöne Sitte, daß die Armen an bestimmten Tagen in der Woche sich im Erdgeschoß
   bis 10 von 345 weiter»  »»
345 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 345 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer
Auswahl:
Filter:

TM Hauptwörter (50)50

# Name Treffer  
0 9
1 11
2 8
3 16
4 15
5 68
6 1
7 17
8 5
9 9
10 73
11 7
12 10
13 1
14 11
15 0
16 7
17 0
18 2
19 8
20 19
21 5
22 2
23 10
24 2
25 22
26 72
27 6
28 8
29 4
30 7
31 10
32 13
33 42
34 13
35 1
36 9
37 162
38 20
39 106
40 1
41 2
42 7
43 8
44 2
45 45
46 18
47 9
48 5
49 1

TM Hauptwörter (100)100

# Name Treffer  
0 31
1 321
2 293
3 1087
4 733
5 57
6 80
7 507
8 1173
9 996
10 112
11 164
12 113
13 132
14 117
15 187
16 710
17 3063
18 86
19 144
20 468
21 96
22 96
23 339
24 71
25 188
26 168
27 49
28 176
29 149
30 202
31 266
32 337
33 94
34 272
35 107
36 2382
37 513
38 592
39 1094
40 199
41 2826
42 334
43 634
44 280
45 1860
46 351
47 18
48 43
49 29
50 21
51 72
52 326
53 346
54 1089
55 539
56 607
57 167
58 113
59 1412
60 1668
61 367
62 50
63 1832
64 129
65 309
66 436
67 156
68 4856
69 748
70 156
71 895
72 9472
73 369
74 292
75 135
76 339
77 345
78 163
79 148
80 100
81 23
82 237
83 430
84 84
85 152
86 375
87 409
88 201
89 116
90 178
91 163
92 4163
93 26
94 1129
95 131
96 268
97 115
98 1435
99 41

TM Hauptwörter (200)200

# Name Treffer  
0 3313
1 838
2 3363
3 1919
4 474
5 345
6 8256
7 245
8 212
9 716
10 886
11 420
12 6217
13 8604
14 1240
15 400
16 564
17 1142
18 584
19 835
20 189
21 1042
22 431
23 357
24 3079
25 4406
26 990
27 382
28 6008
29 913
30 674
31 352
32 3144
33 10102
34 3963
35 644
36 1006
37 435
38 615
39 1100
40 552
41 1978
42 10869
43 5219
44 349
45 296
46 2143
47 944
48 689
49 586
50 9895
51 34527
52 967
53 291
54 734
55 565
56 730
57 213
58 726
59 11527
60 257
61 1726
62 538
63 206
64 703
65 2427
66 488
67 275
68 374
69 173
70 663
71 933
72 1442
73 592
74 392
75 1349
76 317
77 428
78 391
79 282
80 466
81 50942
82 1437
83 1253
84 4411
85 672
86 282
87 358
88 399
89 4140
90 910
91 1047
92 848
93 293
94 723
95 1107
96 933
97 1230
98 228
99 231
100 17832
101 243
102 14588
103 468
104 548
105 493
106 1047
107 845
108 282
109 535
110 2721
111 6350
112 3001
113 599
114 2330
115 644
116 5093
117 366
118 260
119 1565
120 1770
121 5216
122 498
123 3755
124 2886
125 6808
126 464
127 1619
128 447
129 2401
130 524
131 10002
132 516
133 2087
134 403
135 370
136 5295
137 1376
138 330
139 787
140 1339
141 426
142 3765
143 4501
144 300
145 568
146 439
147 287
148 251
149 532
150 302
151 1310
152 8039
153 341
154 1520
155 1376
156 2798
157 1106
158 322
159 429
160 572
161 807
162 203
163 271
164 1319
165 432
166 1916
167 1459
168 2652
169 1990
170 559
171 904
172 1619
173 2887
174 236
175 12172
176 295
177 3144
178 260
179 4465
180 482
181 426
182 1694
183 8559
184 803
185 875
186 295
187 654
188 729
189 900
190 1200
191 394
192 770
193 809
194 419
195 2337
196 12114
197 371
198 640
199 831