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§ 134a. Für jede Fabrik, in welcher in der Regel mindestens
zwanzig Arbeiter beschäftigt werden, ist eine Arbeitsordnung zu erlassen.
§ 134b. Die Arbeitsordnung muß Bestimmungen enthalten:
1. über Anfang und Ende der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit,
sowie der für die erwachsenen Arbeiter vorgesehenen Pausen;
2. über Zeit und Art der Abrechnung und Lohnzahlung.
§ 134c. Die Arbeitsordnung ist an geeigneter, allen beteiligten
Arbeitern zugänglicher Stelle auszuhängen. Der Aushang muß
stets in lesbarem Zustande erhalten werden. Die Arbeitsordnung ist jedem
Arbeiter bei seinem Eintritte in die Beschäftigung einzuhändigen.
Über jugendliche Arbeiter in Fabriken sagt
§ 135. Kinder uuter dreizehn Jahren dürfen in Fabriken nicht be-
schäftigt werden. Kinder über dreizehn Jahre dürfen in Fabriken nur
beschäftigt werden, wenn sie nicht mehr zum Besuche der Volksschule ver-
pflichtet siud. Die Beschäftigung von Kindern unter dreizehn Jahren darf
die Dauer von sechs Stunden täglich nicht überschreiten.
Junge Leute zwischen vierzehn und sechzehn Jahren dürfen in
Fabriken uicht länger als zehn Stunden täglich beschäftigt werden.
■ § 136. Die Arbeitsstunden der jugendlichen Arbeiter dürfen nicht
vor fünfeinhalb Uhr morgens beginnen und nicht über achteinhalb Vthr
abends dauern. Zwischen den Arbeitsstunden müssen an jedem Arbeits-
tage regelmäßige Pausen gewährt werden. Für jugendliche Arbeiter,
welche nur sechs Stunden täglich beschäftigt werden, muß die Pause
mindestens eine halbe Stunde betragen. Den übrigen jugendlichen
Arbeitern muß mindestens mittags eine einstündige sowie vormittags und
nachmittags je eine halbstündige Pause gewährt werden. An Sonn- und
Festtagen, sowie während der von dem ordentlichen Seelsorger für den
Katechumenen- und Konfirmanden-, Beicht- und Kommunionunterricht be-
stimmten Stunden dürfen jugendliche Arbeiter nicht beschäftigt werden.
Aus den Wohlfahrtsgesetzen.
Damit die Arbeiter auch in den Tagen der Krankheit, der Arbeits-
Unfähigkeit und des Alters nicht ohne das tägliche Brot sind, müssen sie
gegen Krankheit, Unfall und Arbeitsunfähigkeit im Alter versichert werden.
In welcher Weise dies geschieht, erkennen wir aus dem Kranken-
Versicherungsgesetz, aus dem Gewerbe-Unfallversicheruugsgesetz und aus dem
Jnvalidenversicherungsgesetz.
Im Krankenversicherungsgesetz heißt es:
§ 1. Personen, welche gegen Gehalt oder Lohn beschäftigt sind
1. in Bergwerken, Salinen, Ausbereitungsanstalten, Brüchen und
Gruben, in Fabriken und Hüttenwerken, beim Eisenbahn- und
Binnenschiffahrtsbetriebe, auf Werften und bei Bauten,
2. im Handwerk oder in sonstigen stehenden Gewerbebetrieben,
3. in Betrieben, in denen Dampfkessel oder durch Wind, Wasser,
Dampf, Gas, heiße Luft bewegte Triebwerke zur Verwendung
kommen,
sind gegen Krankheit zu versichern. —
TM Hauptwörter (50): [T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler]]
TM Hauptwörter (100): [T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T32: [Tag Jahr Monat Mai Juli März Juni April Ende Oktober], T40: [Fabrik Maschine Industrie Arbeiter Stadt Weberei Arbeit Herstellung Handel Art], T77: [Baum Nacht Himmel Wald Tag Gott Kind Vogel Sonne Blume], T87: [Tag Tisch Haus Frau König Mann Gast Herr Hand Abend]]
TM Hauptwörter (200): [T52: [Arbeiter Arbeit Zeit Betrieb Jahr Fabrik Maschine Staat Preis Kapital], T110: [Tag Jahr Stunde Nacht Monat Uhr Zeit Winter Sommer Juni], T5: [Jahr Recht Person Gemeinde Staat Steuer Familie Kind Lebensjahr Vermögen]]
laden hier das ganze Jahr hindurch ihre Frachten ab. Die gewaltigen
Lagerhäuser sind oft bis oben hin mit Waren aller Art gefüllt.
Neben dem Hafenufer sind Schienen gelegt. Viele Waren werden
hier in Eisenbahnwagen verladen und mit der Bahn weiter befördert.
34. Vom neuen Osthafen.
Cvn den letzten Jahren ist die Gegend östlich der Stadt Frankfurt
<\j gewaltig verändert worden. Zwischen dem Röderberg und dem
Röderwäldchen bis zum Main hin sind sast alle Gärten, Wiesen
und Fel-
der ver-
schwunden.
Hinterdem
neuen Ost-
park stei-
gen hohe
Dämme
aus. Es
wird nicht So soll der neue Osthafen aussehen.
Da kann man sehen, wieviel so ein großer Lastkahn auszunehmen
vermag. Nicht weniger als 150 Eisenbahnwagen voll faßt sein
gewaltiger Raum. Drei Eisenbahnzüge sind nötig, um das fort-
zufchaffeu, was ein einziger Kahn trägt.
1. Gebt an, was die Familie des Frachtschiffers von ihrer
Reise erzählen kann!
2. Zeichnet ein Schiff mit Masten!
Winterhafen.
51
TM Hauptwörter (50): [T24: [Schiff Meer Insel Küste Land Fluß See Wasser Hafen Ufer], T3: [Stadt Schloß Straße Berlin Kirche Haus Gebäude Platz Garten Universität]]
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Giovanni Bellini und Tizian.
55
106. Tizian. Madonna vom Hause Pesaro. b. Uliana oet yran, ^neu.y. Vrv"'-verschobene Pyramide seines groen Schlers gegenber. Die Szene ist unter eine mchtige Sulenarchitektur verlegt, und während man bei Bellini glauben knnte, die Sonnenstubchen auf und nieder schweben zu sehen, werfen hier Wolken, auf benen Engelknaben sich mit dem Kreuze tummeln, ihre Schatten ins Bild hinein. Der aus der linken unteren Ecke der den h Petrus zur Madonna und dem Kinde hinauf und von da der den h. Franz wieber herab gefhrten Linie ersteht ein mchtiges Gegengewicht in dem lorbeergeschmckten Banner der Familie der Stifter, beren Angehrige rechts und links im Vordergrnde kmeen. Die Harmonie und Leuchtkraft der Farben machen im Verein mit dem neuartigen Aufbau des Figrlichen das ffiemlbe zu einem der allerersten Werke der Malerei berhaupt.
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Extrahierte Personennamen: Giovanni_Bellini Tizian Tizian Franz Franz
' 268
angeredet; das deutsche Volk nannte ihn am liebsten unfern Kron-' Prinzen". Als Kaiser Friedrich Iii., der Dulder auf dem throne, wird er der Geschichte unvergelich bleiben.
Mit dem zehnten Jahre wurde Friedrich Wilhelm der Sitte des kniglichen Hauses gem Offizier; der eigentliche militrische Dienst begann jedoch erst im 18. Lebensjahre. Bei seinen militrischen Dienstleistungen zeigte sich der Prinz als eifriger und tchtiger Soldat. In rascher Folge stieg er zu den hchsten Stellen empor, und als tchtiger Feldherr errang er sich sogar den Titel Feldmarschall.
Wahrend der Vater die krperliche Erziehung berwachte, sorgte die Mutter fr eine grndliche wiffenfchaftliche Ausbildung ihres einzigen Sohnes. Nachdem die vorbereitenden Stndien beendigt waren, bezog der Prinz die Universitt zu Bouu, um sich eine eingehende Kenntnis des Rechtes, der Staatswissenschaften und der Geschichte zu erwerben. Reisen im In- und Auslande erweiterten seinen Gesichtskreis und vertieften seine wissenschaftliche Bildung und seine Liebe znr Kunst.
2. Vermhlung. Auf einer Reise nach London hatte Friedrich Wilhelm die englische Prinzessin Viktoria kennen und schtzen gelernt. Er warb um die Hand der hochgebildeten Knigstochter und fhrte sie am 25. Jannar 1858 als seine Gattin heim. Gott segnete ihre Ehe mit vier Shnen und vier Tchtern;') zwei Shne starben bereits im jugendlichen Alter.
11. Iriedrich Wilhelm als Kronprinz.
1. Der Keldherr. Im Jahre 1864 zog der Kronprinz, ohne jedoch ein Kommando zu bernehmen, mit den Bn^destruppen in den Krieg gegen Dnemark. Es war mitten im Winter; aber gleich dm anderen Soldaten watete er durch Eis und Schnee, schlief in Scheunen und schlechten Bauernstuben und begngte sich mit einfacher Kost. Vor Bppel war er zum erstenmal im Feuer und wohnte dem Sturme aus die Schanzen bei; als Mitglied des Generalstabes erwarb er sich viele Erfahrungen. Wiederholt war er Vermittler zwischen dem eigen-willigen und oft eigenmchtigen Feldmarfchall Wrangel und den Offizieren
Kaiser Wilhelm Ii., Prinzessin Charlotte, Gemahlin des Erbprinzen Bernhard von Sachsen-Meiningen, Prinz Heinrich, Prinz Sigismund, gest. 1866, Prinzessin Viktoria, Gemahlin des Prinzen Adolf von Schaum-burg-Lippe, Prinz Waldemar, gest. ]879, Prinzessin Sophie, Gemahlin des Kronprinzen von Griechenland. Prinzessin Margarete, Gemahlin des Prinzen Friedrich von Hessen.
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Extrahierte Personennamen: Friedrich_Iii Friedrich Friedrich_Wilhelm Friedrich Wilhelm Friedrich_Wilhelm Friedrich Wilhelm Viktoria Iriedrich_Wilhelm Wilhelm Wilhelm Charlotte Bernhard Heinrich Heinrich Sigismund Viktoria Adolf_von_Schaum-burg-Lippe Adolf Waldemar Sophie Margarete Friedrich_von_Hessen Friedrich
Extrahierte Ortsnamen: London Sachsen-Meiningen Griechenland
Alexander d. Große u. seiner Reiche Zersplitterung. 91
zuerst, vertrieb den verworfenen Muttermördcr, eignete sich aber ei-
nen Theil Macedoniens zu. Bald darauf kam auch Demetrius,
für Alexander nunmehr unwillkommen, darum fuchte er sich seiner
durch Meuchelmord zu entledigen. Doch Demetrius kam ihm
zuvor; er ließ den tückischen Jüngling niederstoßen und machte sich ^
selbst zum Könige von Macedonien. Nur sieben Jahre ‘ ^
dauerte feine unruhige, in Kämpfen mit Pyrrhus von Epirus,
Lysimachus von Thracien und den griechischen Staaten verbrachte
Regierung. Endlich trieb ihn sein abenteuerlicher Sinn, die
Wiederherstellung des großen asiatischen Reichs, so wie es sein Va-
ter Antigonus vor der Schlacht bei Jpsus besessen, zu versuchen.
Hierdurch rief er alle Könige der neuen Reiche zu den Waffen;
er unterlag und endigte sein vielbewegtes Leben in der Gefangen-
schaft seines Schwiegersohnes Seleucus. Nach vielen Stürmen 284
und Umwälzungen in Macedonien gelangte sein Sohn Antigo-
nus Gonatas auf den Thron, welcher fortan, bis zur ganzli- 272
chen Eroberung durch die Römer, bei der Familie des De-
metrius Poliorcetes blieb. Mehrere Züge wandernder
Gallier hatten früher schon Macedonien und Griechenland ver-
heert; plündernd kehrten sie unter einem Führer, der gleichfalls 273
Brennus hieß, wieder und raubten die heiligen Schatze von
Delphi. Da stritten, nach der Meinung aller, die Götter selbst
durch die Gewalt der Naturkräfte, Erdbeben, Hagel und Unge-
witter, wider die frechen Räuber, und leicht ward es den hierdurch
begeisterten Griechen, sie unter ihrem Feldherrn Sosisthenes
gänzlich zu schlagen und aufzureiben, obschon letzterer im Gefechte
umkam.
Sparta hatte, nach der Schlacht bei Arbela unter seinem
Könige Agis Ii. einen Versuch gewagt, sich Macedoniens Ober-
herrschaft zu entziehen (330). Doch Antipater kam in den Pe-
loponnes, schlug die Spartaner bei Megalopolis (323) und tödtete
Agis. An den nachfolgenden Befreiungsversuchen der Athener
nahmen die Spartaner nicht Theil, daher wurden sie auch von
den Kriegen der Nachfolger Alexanders des Großen fast nie berührt.
Dagegen zerrütteten innere Unruhen den Staat; die Gesetze Ly-
kurgs galten durch Sittenverfall schon langst nicht mehr, und sie
verloren alle Kraft; da Epitadeus, einer der Ephoren, durch
ein Gesetz freie Verfügung über die Grundstücke erlaubte, wodurch
tiefe Armuth und überschwenglicher Reichthum die von dem weisen
Lykurg so mühsam errungene Gleichheit der Bürger aufhoben.
Zwar schlug Agis Iii. die sogenannte Rhetra (qtjzqcc) d. h^
einen Vertrag vor, nach welchem alle Schulden erlaffen und die
Aecker in 19,500 gleiche Theile getheilt werden sollten. Doch nur 244
ersieres fand Genehmigung, denn die Zeiten jenes uneigennützigen
Gemeinsinns waren für immer entflohen. Kleomenes Hi. ge-
lang es zwar, die alt-spartanischen Mahlzeiten, Waffenübungen
TM Hauptwörter (50): [T14: [Athen Stadt Athener Sparta Spartaner Griechenland Krieg Perser Flotte König], T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland], T37: [Gott Mensch Herr Herz Leben Wort Welt Himmel Tag Hand]]
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Extrahierte Personennamen: Alexander_d Alexander Alexander Alexander Macedoniens Alexanders
165
Bnzanlinischez Reich.
falls ergab. Der Name der Ostgothen erlosch; ihre Herr-
schaft in Italien hatte 60 Jahre unter acht Regenten gedauert«
§- 29.
Byzantinisches R e i ch.
Le Beau Geschichte d-.s nivrgcnl. Kdisetthuii's <ko»sta»tin d. Ge. (In üld eine
Forts, der Werke Rolliiis und Lreoier'ü. §oip). 1705—83. 2? sshlc. Pr. 14 Tlilr. 20 Gr.
Schlossers Ge sch. d. Nüdcrsiiirineiiden Kaiser des Sstroni. Reichs, mit einer Uebcrsicht
der Gesch. d. friihcrn Regenten desseld. Franks. ». M. 18l2. Pr. 3 Thlr. 12 Gr.
Arcadius, der älteste Sohn Theodosius des Großen, be- 305 —
gann die Reihe der byzantinischen Kaiser und trug gleichsam alle ^ —
die Fehler und Schwachen in sich vereint, welche in den nachfol- 4i
genden Regenten einzeln erscheinen. Charakterlos, trage, sinnlich,
unwissend, voll eines blinden Religionscifers, war er nur ein lee-
res Schattenbild; die Negierung des Reichs siel andern anheim.
Rufinus, welchen Theodosius zum Gehilfen eingesetzt hatte, wal-
tete nicht ohne Einsicht; doch ein Verschnittener, Eutropius, räumte
ihn durch Meuchelmord aus dem Wege und trat an seine Stelle.
Die Westgothen erhoben sich unter Alarich, erschienen vor Eon-
ftantinopel, gegen dessen Mauern sie jedoch nichts vermochten, durch-
streiften hierauf Griechenland plündernd von den Thermopylen bis
hinab in den Peloponnes und verließen es nur, als es ihnen be-
liebte nach Italien zu ziehen. Den Eutropius stürzte Gai-
nas, des Rusinus Mörder, und im folgenden Jahre kam er 39g
selbst um in einem durch ihn erregten innern Kriege. Die stolze
und herrschsüchtige Gemahlin des Arcadius, Eudoxia, bemäch-
tigte sich dann der obersten Gewalt, die nach ihrem Absterben an
ihre Tochter Pulcheria überging, so daß der werthlose Arcadius 404
unmündig blieb bis an seinen Tod. Sein minderjähriger Sohn 40s
Theodosius 51. ward sein Nachfolger unter der nie enden- 408 —
den Vormundschaft seiner Schwester Pulcheria. Denn seine an 450-^
sich höchst mittelmäßigen Geistesfahigkeiten verschrumpften noch 42
durch eine mönchische Erziehung, die man dem jungen Kaiser gab.
Psianzenahnlich verbrachte er seine Tage im einsamen Gemache, be-
schäftigt Gebetbücher abzuschreiben und Psalmen zu singen. Die
Stürme, welche Attila, der Hunnenkönig, über die Welt brachte,
fallen in seine Regierung. Nach seinem unbemerkten Absterben 45a
wählte man gegen bisherige Gewohnheit,
Pulcheria zur regierenden Kaiserin. Sie vermahlte
sich mit einem Senator, M a r c i a n u s, hob ihn dadurch auf
den Thron, und seine Weisheit und Tapferkeit wurden ihr will-
kommene Stützen gegen die das Reich aufs neue bedrohenden Hun-
nen. Drei Jahre nach ihrer Vermahlung starb Pulcheria schon. *53
TM Hauptwörter (50): [T23: [Rom Römer Krieg Italien Stadt Jahr Heer König Rmer Hannibal], T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland], T31: [König Ludwig Karl Sohn Maria Frankreich Kaiser Tod England Philipp]]
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Extrahierte Personennamen: Theodosius_des_Großen Theodosius Pulcheria Attila
— 58 —
fon und des Eigenthums, Glaubens- und Gewissensfreiheit zu, berechtigt das Volk durch seine selbstgewählten Vertreter (Abgeordneten) zur Theilnahme an der Gesetzgebung, gewährt ihm das Recht der Steuerverwilligung und der Mitaufsicht über die Verwendung der Staatseinkünfte. Auf Grund der Verfassung und bei vertrauensvollem Entgegenkommen von Regierung und Landständen entwickelte sich in Hessen bald ein trefflich organisirtes blühendes Staatswesen. Ein Staatsschuldentilgungsgesetz regelte die Deckung der dem Lande in schwerer Zeit erwachsenen Verpflichtungen.
Um Ordnung in das Staats- und Gemeinderechnungswesen zu bringen, wurde eine Oberrechnungskammer errichtet. Durch Einschätzung und Katastrirnng der Grundstücke, wurde eine Grundlage zur gleichmäßigen Verkeilung der Lasten gewonnen.
Die Rechtspflege, welche vorher mit Polizei und Verwaltung vereinigt war, wurde von dieser getrennt und einem von der Staatsgewalt unabhängigen Richterstand überwiesen. Die Verwaltung der Gemeinden wurde durch eine „Gemeindeordnung" geregelt. Eine „Dienstpragmatik" regelte Rechte und Pflichten der Staatsdiener. Von einschneidender Wichtigkeit war der Eintritt in den von Preußen gegründeten Zollverein. Vorher war jeder der 38 deutschen Staaten, welche der Wiener Eongreß übrig gelassen, von dem andern durch Zollschranken abgesperrt, welche Handel und Verkehr außerordentlich hemmten und das Gesühl der Zusammengehörigkeit bei den deutschen Stämmen nicht auskommen ließen.
h) Wenn Ludwig I. von den Regierungsgeschäften ermüdet war, dann suchte er Erholung bei der Kunst, namentlich der Musik, die er leidenschaftlich liebte und deren Uebung und Pflege er sich angelegen sein ließ. Er ließ das neue Opernhaus bauen (dasselbe, welches 1874 ein Raub der Flammen wurde) und erhob es durch reichliche Unterstützung zu einer Kunstanstalt ersten Ranges; er leitete häufig selbst die Proben und bildete sich dadurch eine ausgezeichnete Kapelle heran. Auch den berühmten Componisten und Orgelspieler Abbe Vogler, den Lehrer K. M. v. Webers, Meyer-beers und anderer ausgezeichneter Künstler, fesselte er an Darmstadt.
Als Ludwig I. in einem Alter von 77 Jahren zu seinen Vätern versammelt wurde, konnte er den Ruhm mit ins Grab nehmen, bis zum letzten Augenblick auf der Höhe seiner Zeit gestanden und sie begriffen zu haben. Das Denkmal auf dem Luisenplatze in Darmstadt mit der Inschrift:
„Ludewig dem Ersten Sein dankbares Volk." verkündet seinen Ruhm den fernsten Geschlechtern.
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- 28 -
Ich verdamme niemandes Abstimmung; .allem, was mich persnlich angeht, ich wrde glauben, gebrochen zu haben mit allem, was mir vaterlndisch teuer und heilig ist, gebrochen zu haben mit meinem Vaterlande, wenn ich anders meine Stimme abgbe, als fr die Einheit Deutschlands, fr die erbliche Krone meines deutschen Vaterlandes.
17.
Aus der Gesetzgebung der deutschen Nationalversammlung.
1849.
Quelle: Das Reichsgesetz der die Wahlen der Abgeordneten zum Volks-Hause vom 12. April 18491).
Fundort: Weil a. a. O. S. 153155.
1. Whler ist jeder unbescholtene Deutsche, welcher das 25. Lebensjahr zurckgelegt hat.
2- Von der Berechtigung zum Whlen sind ausgeschlossen: .
1. Personen, welche unter Vormundschaft oder Kuratel stehen;
2. Personen, der deren Vermgen Konkurs- oder Fanitzustand erffnet worden ist und zwar während der Dauer dieses . . . Verfahrens;
3. Personen, welche eine Armenuntersttzung aus ffentlichen oder Gemeinde-mittein beziehen oder im letzten der Wahl vorhergegangenen Jahre bezogen haben.
5. Whlbar zum Abgeordneten des Volkshauses ist jeder wahlberechtigte Deutsche, welcher das 25. Lebensjahr zurckgelegt und seit mindestens drei Jahren einem deutschen Staate angehrt hat.....
6. Personen, die ein ffentliches Amt bekleiden, bedrfen zum Eintritt in das Volkshaus keines Urlaubes.
In jedem Einzelstaat sind Wahlkreise von je 100000 Seelen der nach der letzten Volkszhlung vorhandenen Bevlkerung zu bilden.
9. Kleinere Staaten mit einer Bevlkerung von wenigstens 50000 Seelen bilden einen Wahlkreis.....
11. Wer das Wahlrecht in einem Wahlkreise ausben will, mu in dem-selben zur Zeit der Wahl seinen festen Wohnsitz haben. Jeder darf nur an einem Orte whlen.....
13. Die Wahlhandlung ist ffentlich. Bei derselben sind Gemeindemitglieder zuzuziehen, welche kein Staats- oder Gemeindeamt bekleiden.
Das Wahlrecht wird in Person durch Stimmzettel ohne Unterschrift ausgebt.
14. Die Wahl ist direkt. Sie erfolgt durch absolute Stimmenmehrheit aller in einem Wahlkreis abgegebenen Stimmen.
Stellt bei einer Wahl eine absolute Stimmenmehrheit sich nicht heraus, so ist eine zweite Wahlhandlung vorzunehmen. Wird auch bei dieser eine absolute Stimmenmehrheit nicht erreicht, so ist zum drittenmal nur unter den zwei Kandidaten zu whlen, welche in der zweiten Wahlhandlung die meisten Stimmen erhalten haben.
Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Dieses Wahlgesetz spielt in der Geschichte der Reichsgrndung eine groe Rolle (vgl. Nr. 36. C, Nr. 45 und S. 118. Anm. 2) und bildet die Grundlage des noch jetzt zu Recht bestehenden Gesetzes fr die Wahl der Reichstagsabgeordneten.
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126 lv, Ausgewählte Stücke aus der Staatskunde.
nach dem Einkommen geordneten Klassen in 432 Wahlbezirken die Wahl-
männer und diese dann in jedem Bezirke einen Abgeordneten.
Ministerium und Abgeordnete sind in Bezug auf deu Staat das,
was Magistrat und Stadtverordnete für die Stadt vorstellen: ausübende
und gesetzgebende Gewalten, denen die Wohlfahrt des Staates und der Stadt
anvertraut ist. Ein Staat, in dem die Landesregierung mit der Volksver-
tretnng die Gesetze giebt, heißt eiu Verfassungs- oder konstitutioneller Staat.
Im Deutschen Reiche üben das Recht der Gesetzgebung der Bundesrat
und der Reichstag aus. Der Bundesrat wird durch die Vertreter der ein-
zelnen Regierungen gebildet, während der Reichstag die Volksvertretung
des Reiches ist.
Die Angelegenheiten des Reiches leitet der vom Kaiser ernannte
Reichskanzler. Er führt im Bundesrate den Vorsitz und ist der Geschäfts-
träger zwischen dem Kaiser einerseits und dem Bundesrate und dem Reichs-
tage andererseits. Der Bundesrat wird vom Kaiser einberufen. Er berät
Gesetzesvorlagen, die dem Reichstage vorgelegt werden sollen, und ent-
scheidet, ob die vom Reichstage gefaßten Beschlüsse Gesetzeskraft erlangen
sollen oder nicht. Der Reichstag hat die von der Regierung entworfenen
Gesetze zu begutachten (anzunehmen oder abzulehnen); anch steht ihm das
Recht zu, Gesetze vorzuschlagen.
10. Wie jede Familie, wenn sie gedeihen will, wie jede Einzelperson
einen geordneten Haushalt haben und genan kennen muß, was sie eiuzn-
nehmen hat, was sie ausgeben darf, so erst recht die Gemeinde und der
Staat. Dieser Staatshaushalt wird in der Landeshauptstadt berechnet
und festgesetzt. Die Ausgaben leistet der Staat,' zu den Einnahmen aber
muß jeder Erwachsene nach seinen Kräften beitragen durch die Steuern;
denn wer sich der Ordnung und Sicherheit in einem Staate erfreuen will,
muß auch für ihre Erhaltung sorgen Helsen.
In den öffentlichen Gebäuden werden von den Pflichtigen abgeliefert
die direkten Steuern, die jeder nach seinem Einkommen und nach seinem
Vermögen bezahlen muß. Doch wird denjenigen, die unter 900 Mark
Jahreseinkommen haben, die Wohlthat zu teil, daß sie diese Stenern nicht
zu bezahlen brauchen. — Die Steuerbeamten in der grünen Uniform mit
den schmalen, goldenen Litzen erheben die indirekten oder Verbrauchs-
Steuern, die besonders gelegt siud auf Salz, Tabak, Rübenzucker, Brannt-
wein u. f. w. An diesen Steuern muß also ein jeder ohne Ausnahme so viel
bezahlen, als er von jenen Gegenständen für sich und seine Familie verbraucht.
Dieselben Beamten erheben auch an den Greuzeu des Deutschen Reiches
die Zölle von den fremden Waren, die aus dem Auslaude eingeführt werden.
Indirekte Steuern und Zölle fließen zumeist in die Kasse des Reiches.
Gewiß würden ohne sie Salz, Kaffee, Zucker und Petroleum viel billiger
sein, aber ohne sie könnte auch uicht das Heer erhalten werden, das des
Reiches Schild und Schutz ist.
11. Besondere Ausgaben erfordert die Fürsorge für diejenigen Staats-
bürgert) die weniger als 2000 Mark Einkommen besitzen und darum gar
1) So nennt man einen jeden, der Staatsrechte für sich in Anspruch nimmt
und den Staatsgesetzen Folge leistet.
TM Hauptwörter (50): [T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler], T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst]]
TM Hauptwörter (100): [T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T60: [Preußen Reich Staat Bund Kaiser deutsch Reichstag König Deutschland Regierung], T41: [Staat Recht Volk Adel König Land Verfassung Gesetz Stand Verwaltung], T36: [Million Mark Jahr Geld Thaler Mill Summe Wert Gulden Pfund], T77: [Baum Nacht Himmel Wald Tag Gott Kind Vogel Sonne Blume]]
TM Hauptwörter (200): [T7: [Staat Gesetz Verfassung Recht Reichstag Reich König Regierung Volk Verwaltung], T39: [Million Mark Geld Jahr Summe Steuer Thaler Staat Ausgabe Einnahme], T5: [Jahr Recht Person Gemeinde Staat Steuer Familie Kind Lebensjahr Vermögen], T99: [Stadt Verwaltung Provinz Gemeinde Beamter Kreis König Spitze Land Angelegenheit]]
Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Regionen (OPAC): Niedersachsen
Inhalt Raum/Thema: Vaterländische Geschichte
Inhalt: Zeit: Mittelalter
Geschlecht (WdK): koedukativ
Konfession (WdK): offen für alle
— 89 —
giebt eine Würde, die in jeder Lage des Lebens sich selbst zu schützen vermag.
Bei der Erziehung ihres Töchterleins Gertrud, der einzigen Erbin der weiten snpplingenburgischen Güter, wurde Richenza von Bertha treulich unterstützt, und sie war ihr dabei bald unentbehrlich. Ein Sohn war dem Sachsenherzog versagt; Gertrud war und blieb das einzige Kind des edlen Paares. In der ersten Zeit hatte Lothar wohl bisweilen mit dem Schicksal gehadert, daß ihm kein Erbe geschenkt war; jemehr aber Gertrud sich lieblich entwickelte, desto mehr wurde er zufrieden mit dem, was Gott ihm beschert. Das Herzogtum Sachsen konnte er zwar nicht auf seine Tochter vererben, die hrnnonischen und snpplingenburgischen Güter jedoch vermochte ihr niemand streitig zu machen, und sie allein bildeten schon einen Besitz, der seines Gleichen suchte im ganzen Reiche. In die Erziehung des Kindes teilten sich jetzt Richenza und Bertha. Besonders war letztere eine Meisterin im Erzählen und Erfinden von allerlei kleinen Geschichten, wie sie Kinder in diesem zarten Alter gern hören — eine Folge des langen Lebens und des steten Umganges mit der Natur im Walde. Redende Tiere und Blumen, neckische Kobolde und glänzende Feeen spielten in ihren Geschichten die Hauptrolle, und es war eine Lust zu sehen, mit welcher Spannung der Augen des fürstlichen Kindes an den Lippen der Erzählerin hingen. Ja selbst des Abends, wenn Gertrud von ihrer Wärterin ins Bett gebracht war, wollte der Schlaf nicht eher die lieben Aenglein schließen, bis Bertha sich an das Bettchen gesetzt und Gertrud unter dem Erzählen endlich sanft einschlummerte.
Eine nicht geringere Freude fand Bertha darin, den Armen Gutes zu thun. Es ist ja von jeher ein schönes Vorrecht der Begüterten und Reichen gewesen, mit ihrem Ueberflnß den bedürftigen Mitmenschen helfen zu können, und wohl ihnen, wenn ihr Herz durch den Reichtum nicht verhärtet wird, sondern fröhlich ist im Geben. Auf Supplingenbnrg herrschte die schöne Sitte, daß die Armen an bestimmten Tagen in der Woche sich im Erdgeschoß
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